Bei den heutigen Preisen ist der Grundstückskauf fast wie einer 6-er im Lotto. Doch selbst wenn Du erfolgreich warst, heißt das nicht, dass Du ein haus bauen kannst. Vor dem Grundstück kaufen solltest Du klären, ob und wann Du bauen darfst.
Gutes, preiswertes Land zu finden ist heutzutage sehr schwer. Wenn Du ein Schnäppchen findest, solltest Du jedoch vorher klären, ob es überhaupt Bauland ist. Es kann sich dabei auch um Bauerwartungs- oder Rohbauland handeln.
Möchtest Du ein Haus bauen, solltest Du diesen Artikel unbedingt lesen.
Der Flächennutzungsplan
Ob Du auf einem Grundstück bauen darfst, ist im Flächennutzungsplan geregelt, der Gemeindesatzung und den tatsächlichen Gegebenheiten. Rein rechtlich sind Grundstücke in verschiedene Qualitätskategorien eingeteilt – die natürlich auch Auswirkungen auf den Grundstückspreis haben. Manuntershceidet zwischen:
- baureifes Land
- Rohbauland
- Bauerwartungsland
- Ackerland
Allein das baureife Land darf direkt nach dem Grundstückskauf und der Baugenehmigung auch bebaut werden.
Ist Dein Grundstück zwischen anderen Wohnbauten eingebettet, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Du es auch bebauen darfst. In der Regel handelt es sich dabei um den sogenannten Innenbereich, welcher nach dem Baurecht grundsätzlich der Bebauung vorgesehen ist. Außerhalb einer Kommune oder auf landwirtschaftlichen Flächen handelt es sich dabei in der Regel nicht um Bauland.
Anspruch auf Bebauung
Sollte das Grundstück nicht erschlossen sein, also keine Strom- oder Wasserleitungen vorhanden sein, kann es sich um Bauerwartungsland oder Rohbauland handeln. Das ist vor allem am deutlich niedrigeren Preis abzulesen. Rohbauland ist zwar als Bauland ausgewiesen, jedoch nicht nicht infrastrukturell erschlossen und kann somit noch nicht bebaut werden.
Bei Bauerwartungsland entscheidet die Gemeinde, ob und wann das Grundstück bebaut werden darf. Das kann durchaus viele Jahre dauern. Hast Du auf Bauerwartungsland ein Grundstück gekauft, hast Du grundsätzlich keinen Anspruch auf Planung und Baurecht. Augen auf also beim Grundstück kaufen.
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Handelt es sich um Rohbauland, wird Dir die Bebaubarkeit von der Gemeinde garantiert, jedoch nicht der Zeitpunkt wann das möglich ist. Aus diesem Grund sind die Grundstückspreise auch günstiger als bei Bauland. Haken an der Sache: Du musst Dich an den Erschließungskosten beteiligen.
Wo kannst Du Dich informieren?
Hast Du Interesse an einem Grundstück, wendest Du Dich am besten an das Planungsamt der zuständigen Kommune bzw. des Landkreises. Dort erfährst Du den Status des betreffenden Grundstücks. Weiterhin kannst Du Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen oder ob es noch ein laufendes Bebauungsplanverfahren gibt. Vor dem Kauf solltest Du auf jeden Fall das zuständige Bauamt kontaktieren.
Bist Du Dir unsicher, ob und wie das Grundstück bebaut werden darf, nutzt Du am besten einen planungsrechtlichen Vorbescheid. Dabei handelt es sich um eine Vorstufe zur Baugenehmigung. Als Kaufinteressent richtest Du eine Bauvoranfrage an das zuständige Bauamt. Einfach ausgedrückt, beschreibst Du Dein Bauvorhaben möglichst konkret und fragst nach, ob das so in Ordnung geht.
Erhältst Du einen positiven Bescheid, muss anschließend auch die Baugenehmigung erteilt werden. Die Bauvoranfrage kann positiv ausgehen, kann aber auch zur Absage führen. In diesem Fall sind auch die Kosten der Voranfrage verloren.
Dein Zuhause, Dein Berater
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